Voraussetzung
- Freude an der Bewegung
- Spaß und Freude am unterrichten
- Mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss)
- ODER Abschluss eines Ausbildungberufes nach § 25 des Berufsbildungsgesetzes, oder den Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht vergleichbar geregelten Ausbildung
- körperliche Eignung (ärztliche Bescheinigung über Sporttauglichkeit)
- erfolgreiche Teilnahme am einem Eignungstest