Voraussetzung

  • Freude an der Bewegung
  • Spaß und Freude am unterrichten
  • Mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss)
  • ODER Abschluss eines Ausbildungberufes nach § 25 des Berufsbildungsgesetzes, oder den Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht vergleichbar geregelten Ausbildung
  • körperliche Eignung (ärztliche Bescheinigung über Sporttauglichkeit)
  • erfolgreiche Teilnahme am einem Eignungstest